AGB
I. Allgemeine Geschäftsbedingungen
und
II. Kundeninformationen
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Grundlegendes
1.1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, die Sie als Besteller mit uns als Anbieter (Hartmann GmbH) über unseren Onlineshop schließen.
1.2. Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bestellers gelten nur insoweit, als wir ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben. Als Zustimmung gilt insbesondere nicht, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Bestellers Leistungen vorbehaltlos erbringen. Für den Umfang der Lieferungen sind die beiderseitigen übereinstimmenden schriftlichen Erklärungen maßgebend. Soweit nicht anders vereinbart, wird der Einbeziehung gegebenenfalls von Ihnen verwendeter eigener Bedingungen widersprochen.
1.2. Verbraucher im Sinne der nachstehenden Regelungen ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer selbständigen beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit handelt.
2. Zustandekommen des Vertrages
2.1. Gegenstand des Vertrages ist der Verkauf von Waren.
2.2. Die Angebote im Onlineshop sind verbindliche Angebote zum Kauf unserer Waren.
2.3. Kauf über den Warenkorb
Durch Anklicken der Schaltfläche „In den Warenkorb“ werden die zum Kauf vorgesehenen Waren im „Warenkorb“ abgelegt. Im Anschluss wird Ihnen der „Warenkorb“ angezeigt. Über die entsprechende Schaltfläche in der Navigationsleiste können Sie den „Warenkorb“ jederzeit aufrufen und dort Änderungen vornehmen. Nach Aufrufen der Seite „Warenkorb“ durch Betätigung des Buttons „Weiter zur Kasse“, geben Sie Ihren Namen, Lieferadresse, E-Mail-Adresse und Zahlungsart ein. Ihre bestellten Produkte werden unter der Überschrift „Deine Bestellung“ angezeigt.
Wählen Sie als Zahlungsart „Direkte Banküberweisung“ aus, wird Ihre Bestellung erst nach Geldeingang auf unserem Konto versandt. Die Bankverbindung erhalten Sie mit der Bestätigungsmail.
2.4. Die Abwicklung der Bestellung und Übermittlung aller im Zusammenhang mit dem Vertragsschluss erforderlichen Informationen erfolgt per E-Mail zum Teil automatisiert. Die von Ihnen bei uns hinterlegte E-Mail-Adresse muss daher richtig und der Empfang der E-Mails technisch sichergestellt sein, insbesondere nicht durch SPAM-Filter verhindert werden.
3. Haftung und Schadenersatz des Anbieters
3.1. Soweit sich aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haften wir bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften.
3.2. Auf Schadensersatz haften wir – gleich aus welchem Rechtsgrund – bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur
- für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit;
- für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt;
- für Schäden aus dem Verzug mit der Leistung soweit ein fixer Liefertermin vertraglich vereinbart war;
- soweit sich die Haftung aus einer zwingenden und nicht abdingbaren Haftungsnorm wie insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz ergibt;
- soweit wir eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware oder das Beschaffungsrisiko übernommen haben.
3.3. Vorstehende Regelung gilt auch bei einer Pflichtverletzung durch unsere gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen.
3.4. Die vorstehenden Haftungseinschränkungen gelten gleichermaßen für Aufwendungsersatzansprüche des Kunden. Solche Ansprüche des Kunden sind beschränkt auf den Betrag des Interesses, welches dieser an der Erfüllung des Vertrages hat.
3.5. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht ein anderer der vorgenannten Fälle vorliegt.
3.6. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
4. Regelung nur für Unternehmer: Sachmängelansprüche des Bestellers
4.1. Für Ihre Rechte bei Sach- und Rechtsmängeln (einschließlich Falsch- und Minderlieferung sowie unsachgemäßer Montage oder mangelhafter Montageanleitung) gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. In allen Fällen unberührt bleiben die gesetzlichen Sondervorschriften bei Endlieferung der unverarbeiteten Ware an einen Verbraucher, auch wenn dieser sie weiterverarbeitet hat (Lieferantenregress gem. §§ 478 BGB). Ansprüche aus Lieferantenregress sind ausgeschlossen, wenn die mangelhafte Ware durch Sie oder einen anderen Unternehmer, z.B. durch Einbau in ein anderes Produkt, weiterverarbeitet wurde.
4.2. Die Verjährungsfrist für Sachmängelansprüche beträgt 1 Jahr nach Ablieferung der Sache. Ihre etwaigen Ansprüche auf Schadensersatz bzw. Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen auch bei Sachmängeln nur nach Maßgabe von Ziffer 3. dieses Vertrages und sind im Übrigen ausgeschlossen.
4.3 Grundlage unserer Mängelhaftung ist vor allem die über die Beschaffenheit der Ware getroffene Vereinbarung. Als Vereinbarung über die Beschaffenheit der Ware gelten alle Produktbeschreibungen und Herstellerangaben, die Gegenstand des einzelnen Vertrages sind oder von uns (insbesondere in Katalogen oder auf unserer Internet-Homepage) zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses öffentlich bekannt gemacht waren.
4.4. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart wurde, ist nach der gesetzlichen Regelung zu beurteilen, ob ein Mangel vorliegt oder nicht (§ 434 Abs. 1 S. 2 und 3 BGB). Für öffentliche Äußerungen des Herstellers oder sonstiger Dritter (z.B. Werbeaussagen), auf die Sie uns nicht als für Sie kaufentscheidend hingewiesen haben, übernehmen wir jedoch keine Haftung.
4.5. Wir haften grundsätzlich nicht für Mängel, die Sie bei Vertragsschluss kennen oder grob fahrlässig nicht kennen (§ 442 BGB). Weiterhin setzen die Mängelansprüche voraus, dass Sie Ihren gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten (§§ 377, 381 HGB) nachgekommen sind. Bei Baustoffen und anderen, zum Einbau oder sonstigen Weiterverarbeitung bestimmten Waren hat eine Untersuchung in jedem Fall unmittelbar vor der Verarbeitung zu erfolgen. Zeigt sich bei der Lieferung, der Untersuchung oder zu irgendeinem späteren Zeitpunkt ein Mangel, so ist uns hiervon unverzüglich schriftlich Anzeige zu machen. In jedem Fall sind offensichtliche Mängel innerhalb von 3 Arbeitstagen ab Lieferung und bei der Untersuchung nicht erkennbare Mängel innerhalb der gleichen Frist ab Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Versäumen Sie die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelanzeige, ist unsere Haftung für den nicht bzw. nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß angezeigten Mangel nach den gesetzlichen Vorschriften ausgeschlossen.
4.6. Ist die gelieferte Sache mangelhaft, können wir zunächst wählen, ob wir Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) leisten. Unser Recht, die Nacherfüllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern, bleibt unberührt.
4.7. Wir sind berechtigt, die geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass Sie den fälligen Kaufpreis bezahlen. Sie sind jedoch berechtigt, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil des Kaufpreises zurückzubehalten.
4.8. Sie haben uns die zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, insbesondere die beanstandete Ware zu Prüfungszwecken zu übergeben. Im Falle der Ersatzlieferung haben Sie uns die mangelhafte Sache nach den gesetzlichen Vorschriften zurückzugeben. Die Nacherfüllung beinhaltet weder den Ausbau der mangelhaften Sache noch den erneuten Einbau, wenn wir ursprünglich nicht zum Einbau verpflichtet waren.
4.9. Die zum Zweck der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten sowie ggf. Ausbau- und Einbaukosten tragen bzw. erstatten wir nach Maßgabe der gesetzlichen Regelung, wenn tatsächlich ein Mangel vorliegt. Andernfalls können wir von Ihnen die aus dem unberechtigten Mangelbeseitigungsverlangen entstandenen Kosten (insbesondere Prüf- und Transportkosten) ersetzt verlangen, es sei denn, die fehlende Mangelhaftigkeit war für Sie nicht erkennbar.
4.10. In dringenden Fällen, z.B. bei Gefährdung der Betriebssicherheit oder zur Abwehr unverhältnismäßiger Schäden, haben Sie das Recht, den Mangel selbst zu beseitigen und von uns Ersatz der hierzu objektiv erforderlichen Aufwendungen zu verlangen. Von einer derartigen Selbstvornahme sind wir unverzüglich, nach Möglichkeit vorher, zu benachrichtigen. Das Selbstvornahmerecht besteht nicht, wenn wir berechtigt wären, eine entsprechende Nacherfüllung nach den gesetzlichen Vorschriften zu verweigern.
4.11.Wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder eine für die Nacherfüllung von Ihnen zu setzende angemessene Frist erfolglos abgelaufen oder nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist, können Sie vom Kaufvertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Bei einem unerheblichen Mangel besteht jedoch kein Rücktrittsrecht.
5. Regelungen nur für Unternehmer: Gefahrübergang, Lieferung, Lieferfristen, Lieferverzug
5.1. Ihre Lieferung erfolgt ab Werk der Hartmann GmbH, Frankenberger Str. 64, 09661 Hainichen (EXW Hainichen, Incoterms 2020).
5.2. Die Einhaltung von Fristen für Lieferungen/Leistungen setzt den rechtzeitigen Eingang sämtlicher von Ihnen zu liefernden Unterlagen, erforderlichen Genehmigungen und Freigaben, insbesondere von Plänen, sowie die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen und sonstigen Verpflichtungen durch Sie voraus. Werden diese Voraussetzungen nicht rechtzeitig erfüllt, so verlängern sich die Fristen angemessen; dies gilt nicht, wenn wir die Verzögerung zu vertreten haben.
5.2. Ist die Nichteinhaltung der Fristen zurückzuführen auf
- a) höhere Gewalt, z. B. Mobilmachung, Krieg, Terrorakte, Aufruhr, oder ähnliche Ereignisse (z. B. Pandemien, Streik, Aussperrung) oder
- b) Virus- und sonstige Angriffe Dritter auf unser IT-System, soweit diese trotz Einhaltung der bei Schutzmaßnahmen üblichen Sorgfalt erfolgten.
5.3. Der Eintritt des Lieferverzugs bestimmt sich grundsätzlich nach den gesetzlichen Vorschriften, bedarf aber davon abweichend in jedem Fall einer Mahnung des Bestellers.
5.4. Sowohl Schadensersatzansprüche des Bestellers wegen Verzögerung der Lieferung als auch Schadensersatzansprüche statt der Leistung, sind in allen Fällen verzögerter Lieferung/Leistung, auch nach Ablauf einer an uns etwa gesetzten Frist zur Lieferung/Leistung, ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit unser Haftungsausschluss nach Abschnitt 3. eingeschränkt wird.
5.5. Sie können vom Vertrag im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen nur zurücktreten, soweit wir die Verzögerung der Lieferung zu vertreten ist. Eine Änderung der Beweislast zu Ihrem Nachteil ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
5.6. Sie sind verpflichtet, auf unser Verlangen innerhalb einer angemessenen Frist zu erklären, ob Sie wegen der Verzögerung der Lieferung vom Vertrag zurücktreten oder auf der Lieferung bestehen.
5.7. Kommen Sie in Annahmeverzug, unterlassen Sie eine Mitwirkungshandlung oder verzögert sich unsere Lieferung aus anderen, von Ihnen zu vertretenden Gründen, so sind wir berechtigt, Ersatz des hieraus entstehenden Schadens einschließlich Mehraufwendungen (z.B. Lagerkosten) zu verlangen. Hierfür berechnen wir für jeden angefangenen Kalendermonat eine pauschale Entschädigung in Höhe von 0,5% des Preises der Gegenstände der Lieferungen, höchstens jedoch insgesamt 5%, beginnend mit der Lieferfrist bzw. – mangels einer Lieferfrist – mit der Mitteilung der Versandbereitschaft der Ware. Der Nachweis eines höheren Schadens und unsere gesetzlichen Ansprüche (insbesondere Ersatz von Mehraufwendungen, angemessene Entschädigung, Kündigung) bleiben unberührt; die Pauschale ist aber auf weitergehende Geldansprüche anzurechnen. Ihnen bleibt der Nachweis gestattet, dass uns überhaupt kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden als vorstehende Pauschale entstanden ist.
5.8. Sie können nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
6. Regelung nur für Unternehmer: Zahlungsverzug; Aufrechnung
6.1. Soweit während des Bestellvorgangs nichts anderes bestimmt wird, ist die Zahlung des Kaufpreises sofort fällig. Erfolgt keine Zahlung, kommen Sie ohne weitere Erklärungen unsererseits, insbesondere ohne Mahnung, 10 Tage nach der Fälligkeit in Verzug. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Regelungen.
6.2. Bei Zahlungsverzug und begründeten Zweifeln an Ihrer Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit sind wir – unbeschadet unserer sonstigen Rechte – befugt, Sicherheiten oder Vorauszahlungen für ausstehende Lieferungen zu verlangen und sämtliche Ansprüche aus der Geschäftsverbindung sofort fällig zu stellen.
6.3. Der Besteller ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung nur mit rechtskräftig festgestellten oder unstreitigen Gegenansprüchen berechtigt. Unbeschränkt bleibt die Zurückbehaltung wegen Gegenansprüchen aus dem gleichen Vertragsverhältnis.
7. Regelung nur für Unternehmer: Eigentumsvorbehalt
7.1. Die Gegenstände der Lieferungen (Vorbehaltsware) bleiben unser Eigentum bis zur Erfüllung sämtlicher gegen den Besteller aus der Geschäftsverbindung zustehenden Ansprüche. Soweit der Wert aller Sicherungsrechte, die uns zustehen, die Höhe aller gesicherten Ansprüche um mehr als 20% übersteigt, werden wir auf Ihren Wunsch einen entsprechenden Teil der Sicherungsrechte freigeben; uns steht bei der Freigabe die Wahl zwischen verschiedenen Sicherungsrechten zu.
7.2. Während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts ist Ihnen eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung untersagt und die Weiterveräußerung nur Wiederverkäufern im gewöhnlichen Geschäftsgang und nur unter der Bedingung gestattet, dass der Wiederverkäufer von seinem Kunden Bezahlung erhält oder den Vorbehalt macht, dass das Eigentum auf den Kunden erst übergeht, wenn dieser seine Zahlungsverpflichtungen erfüllt hat.
7.3. Veräußert der Besteller Vorbehaltsware weiter, so tritt er bereits jetzt seine künftigen Forderungen aus der Weiterveräußerung gegen seine Kunden mit allen Nebenrechten - einschließlich etwaiger Saldoforderungen - sicherungshalber an uns ab, ohne dass es weiterer besonderer Erklärungen bedarf. Wird die Vorbehaltsware zusammen mit anderen Gegenständen weiter veräußert, ohne dass für die Vorbehaltsware ein Einzelpreis vereinbart wurde, so treten Sie denjenigen Teil der Gesamtpreisforderung an uns ab, der dem von uns in Rechnung gestellten Preis der Vorbehaltsware entspricht.
7.4. Ihnen ist es gestattet, die Vorbehaltsware zu verarbeiten oder mit anderen Gegenständen zu vermischen oder zu verbinden. Die Verarbeitung erfolgt in dem Fall für uns. Die neue Sache gilt als Vorbehaltsware.
- a) Wir und Sie sind uns bereits jetzt darüber einig, dass bei Verbindung oder Vermischung mit anderen, nicht uns gehörenden Gegenständen, uns in jedem Fall Miteigentum an der neuen Sache in Höhe des Anteils zusteht, der sich aus dem Verhältnis des Wertes der verbundenen oder vermischten Vorbehaltsware zum Wert der übrigen Ware zum Zeitpunkt der Verbindung oder Vermischung ergibt. Die neue Sache gilt insoweit als Vorbehaltsware.
- b) Die Regelung über die Forderungsabtretung nach Nr. 3 gilt auch für die neue Sache. Die Abtretung gilt jedoch nur bis zur Höhe des Betrages, der dem von uns in Rechnung gestellten Wert der verarbeiteten, verbundenen oder vermischten Vorbehaltsware entspricht.
- c) Verbinden Sie die Vorbehaltsware mit Grundstücken oder beweglichen Sachen, so treten Sie, ohne dass es weiterer besonderer Erklärungen bedarf, auch Ihre Forderung, die Ihnen als Vergütung für die Verbindung zusteht, mit allen Nebenrechten sicherungshalber in Höhe des Verhältnisses des Wertes der verbundenen Vorbehaltsware zu den übrigen verbundenen Waren zum Zeitpunkt der Verbindung an uns ab.
7.5. Bis auf Widerruf sind Sie zur Einziehung abgetretener Forderungen aus der Weiterveräußerung befugt. Bei Vorliegen eines bei Ihnen vorliegenden wichtigen Grundes, insbesondere bei Zahlungsverzug, Zahlungseinstellung, Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, Wechselprotest oder begründeten Anhaltspunkten für eine Überschuldung oder drohende Zahlungsunfähigkeit, sind wir berechtigt, Ihre Einziehungsermächtigung zu widerrufen. Außerdem können wir nach vorheriger Androhung unter Einhaltung einer angemessenen Frist die Sicherungsabtretung offenlegen, die abgetretenen Forderungen verwerten sowie die Offenlegung der Sicherungs-abtretung durch Sie gegenüber Ihrem Kunden verlangen.
7.6. Bei Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter haben Sie uns unverzüglich zu benachrichtigen. Bei Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses haben Sie uns unverzüglich die zur Geltendmachung unserer Rechte gegen den Kunden erforderlichen Auskünfte zu erteilen und die erforderlichen Unterlagen auszuhändigen.
7.7. Bei Pflichtverletzungen durch Sie, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir nach erfolglosem Ablauf einer Ihnen gesetzten angemessenen Frist zur Leistung neben der Rücknahme auch zum Rücktritt berechtigt; die gesetzlichen Bestimmungen über die Entbehrlichkeit einer Fristsetzung bleiben unberührt. Sie sind zur Herausgabe verpflichtet. In der Rücknahme bzw. der Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes oder der Pfändung der Vorbehaltsware durch uns liegt kein Rücktritt vom Vertrag.
8. Rechtswahl, Erfüllungsort, Gerichtsstand
8.1. Es gilt deutsches Recht. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit hierdurch der durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates des gewöhnlichen Aufenthaltes des Verbrauchers gewährte Schutz nicht entzogen wird (Günstigkeitsprinzip).
8.2. Erfüllungsort für alle Leistungen aus den mit uns bestehenden Geschäftsbeziehungen sowie Gerichtsstand ist unser Sitz, soweit Sie nicht Verbraucher, sondern Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen sind. Dasselbe gilt, wenn Sie keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder der EU haben oder der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Die Befugnis, auch das Gericht an einem anderen gesetzlichen Gerichtsstand anzurufen, bleibt hiervon unberührt.
8.3. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden ausdrücklich keine Anwendung.
(Ende der Allgemeinen Geschäftsbedingungen)
II. Kundeninformationen
1. Identität des Verkäufers
Hartmann GmbH
Frankenberger Str. 64
09661 Hainichen
Amtsgericht - Registergericht - Chemnitz HRB 20398, Sitz: Hainichen
Geschäftsführer: Paul Hartmann und Dr. Erdmann Flindt
Tel.: +49 (0) 372074070, Fax.: +49 (0) 3720740720, Email: info@hartmann-gmbh.eu
2. Außergerichtlichen Online-Streitbeilegung und Streitbeilegungsverfahren
Die Europäische Kommission stellt unter http://ec.europa.eu/odr eine Plattform für die außergerichtliche Online-Streitbeilegung (OS) bereit.
Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
3. Informationen zum Zustandekommen des Vertrages
Die technischen Schritte zum Vertragsschluss, der Vertragsschluss selbst und die Korrekturmöglichkeiten erfolgen nach Maßgabe der Ziffer 2. unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Teil I.).
4. Vertragssprache, Vertragstextspeicherung
4.1. Vertragssprache ist deutsch.
4.2. Der vollständige Vertragstext wird von uns nicht gespeichert. Vor Absenden der Bestellung können die Vertragsdaten über die Druckfunktion des Browsers ausgedruckt oder elektronisch gesichert werden. Nach Zugang der Bestellung bei uns werden die Bestelldaten, die gesetzlich vorgeschriebenen Informationen bei Fernabsatzverträgen und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen nochmals per E-Mail an Sie übersandt.
5. Wesentliche Merkmale der Ware oder Dienstleistung
Die wesentlichen Merkmale der Ware und/oder Dienstleistung finden sich in der Artikelbeschreibung.
6. Preise und Zahlungsmodalitäten
6.1. Die in den jeweiligen Angeboten angeführten Preise sowie die Versandkosten stellen Gesamtpreise dar. Sie beinhalten alle Preisbestandteile einschließlich aller anfallenden Steuern.
7. Lieferbedingungen
7.1. Die Lieferbedingungen, der Liefertermin sowie gegebenenfalls bestehende Lieferbeschränkungen finden sich unter einer entsprechend bezeichneten Schaltfläche in der jeweiligen Artikelbeschreibung.
Soweit in der Artikelbeschreibung oder unseren Lieferbedingungen keine andere Frist angegeben ist, erfolgt die Lieferung der Ware innerhalb von 3-5 Werktagen nach Vertragsschluss (bei vereinbarter Vorauszahlung jedoch erst nach dem Zeitpunkt Ihres Zahlungseingangs).
7.2. Soweit Sie Verbraucher sind, ist gesetzlich geregelt, dass die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Sache während der Versendung erst mit der Übergabe der Ware an Sie übergeht, unabhängig davon, ob die Versendung versichert oder unversichert erfolgt. Dies gilt nicht, wenn Sie eigenständig ein nicht vom Unternehmer benanntes Transportunternehmen oder eine sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person beauftragt haben.
7.3. Sind Sie Unternehmer, erfolgt die Lieferung und Versendung auf Ihre Gefahr.
8. Gesetzliche Mängelrechte
8.1. Die Mängelrechte für unsere Waren richten sich für Verbraucher nach den gesetzlichen Regelungen. Für Unternehmer gelten die Regelungen nach Ziffer 4. unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Teil I.)
8.2. Als Verbraucher werden Sie gebeten, die Ware bei Lieferung umgehend auf Vollständigkeit, offensichtliche Mängel und Transportschäden zu überprüfen und uns sowie dem Beförderer Beanstandungen schnellstmöglich mitzuteilen. Kommen Sie dem nicht nach, hat dies aber keine Auswirkung auf Ihre gesetzlichen Mängelrechte.